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NWB AKTUELLES 51/96
Jahressteuergesetz 1997
Der Vermittlungsausschuß beriet in der vergangenen Woche das Jahressteuergesetz 1997 (JStG 1997). Dabei gilt als sicher, daß es bei folgenden Eckpunkten bleibt: Wegfall der Vermögensteuer, Beibehaltung der Gewerbekapitalsteuer, Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 % und Anhebungen der Erbschaftsteuer um durchschnittlich zwei Prozentpunkte.
I. Einkommensteuer
Verschiebung der Anhebung des Grundfreibetrags um ein Jahr auf Anfang 1998.
Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind (wie im JStG 1996 festgelegt) auf 220 DM zum ; Erhöhung des Kinderfreibetrags von 6 264 DM auf 6 912 DM.
Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von 12 000 DM auf 18 000 DM bei haushaltswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen. Die Haushaltszugehörigkeit von Kindern oder hilflosen Personen ist nicht mehr Voraussetzung.
Verbesserung der Ansparabschreibung nach § 7g EStG für Existenzgründer, insbes. Erhöhung des Betrags der maximalen Ansparabschreibung von 300 000 DM auf 600 000 DM, Anhebung der Höchstgrenze für das Betriebsvermögen auf 400 000 DM (bei Land- und Forstwirten weiter 240 000 DM-Einheitswertgrenze).
Anwendung eines Verpflegungspauschbetrags von 10 DM bei Dienst...