Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegten ausländischen Kapitalerträgen
Leitsatz
1) Nach der im Streitjahr (2010) bestehenden innerstaatlichen deutschen Gesetzeslage bestand weder eine zwingende noch wahlrechtsgebundene
Beschränkung der nach § 20 Abs. 6 Satz 3 EStG vorzunehmenden Verlustverrechnung auf inländische und nicht quellensteuerbelastete
ausländische Kapitalerträge.
2) §§ 20 Abs. 6 Satz 3, 32d Abs. 5 Satz 3 EStG sind verfassungs- und unionrechtskonform. Sie verstoßen insbesondere weder
gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 112 Nr. 2 EStB 2019 S. 145 Nr. 4 ErbStB 2019 S. 69 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2019 S. 138 GAAAH-01844
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