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FG Köln Urteil v. - 13 K 3342/12 EFG 2019 S. 112 Nr. 2

Gesetze: EStG § 32d; AEUV Art 49; AEUV‘ Art 63; EStG § 20 Abs 6

Kapitalerträge

Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegten ausländischen Kapitalerträgen

Leitsatz

1) Nach der im Streitjahr (2010) bestehenden innerstaatlichen deutschen Gesetzeslage bestand weder eine zwingende noch wahlrechtsgebundene Beschränkung der nach § 20 Abs. 6 Satz 3 EStG vorzunehmenden Verlustverrechnung auf inländische und nicht quellensteuerbelastete ausländische Kapitalerträge.

2) §§ 20 Abs. 6 Satz 3, 32d Abs. 5 Satz 3 EStG sind verfassungs- und unionrechtskonform. Sie verstoßen insbesondere weder gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 112 Nr. 2
EStB 2019 S. 145 Nr. 4
ErbStB 2019 S. 69 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2019 S. 138
GAAAH-01844

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FG Köln, Urteil v. 17.05.2018 - 13 K 3342/12

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