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BFH 30.05.2018 I R 35/16, StuB 23/2018 S. 890

Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

(1) Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i. S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nichtabziehbare Betriebsausgaben gelten. (2) Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässigS. 891 ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen werden, wenn die Besteuerung der stillen Reserven der Muttergesellschaft sichergestellt ist. (3) Da bei einer Abwärtsverschmelzung die zum Vermögen der Muttergesellschaft gehörende Beteiligung an der Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft auf deren Anteilseigner übergeht, kommt es für den Buchwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz der Muttergesellschaft darauf an, ob beim A...

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