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NWB Nr. 33 vom Seite 2684

NWB AKTUELLES 33/96

Rahmenbedingungen für die Einführung der GeldKarte

Der Zentrale Kreditausschuß hat durch den Bundesverband deutscher Banken e. V. gemäß § 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die ”Vereinbarung über das institutsübergreifende System GeldKarte” beim Bundeskartellamt angemeldet.

Die ”Vereinbarung über das institutsübergreifende System GeldKarte” regelt die Rahmenbedingungen für die von der deutschen Kreditwirtschaft konzipierte elektronische Geldbörse. Die Bedingungen für Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die die elektronische Geldbörse akzeptieren wollen, sind niedergelegt in den ”Bedingungen für die Teilnahme am System GeldKarte”, die Bestandteil des Gesamtvertragswerkes sind. Die im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Geldbörse für die Inhaber von ec-Karten relevanten Änderungen sind im Zuge einer Überarbeitung in die ”Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte” integriert worden, die ebenfalls Bestandteil des Gesamtvertragswerkes sind.

Bei der elektronischen Geldbörse handelt es sich um eine vorausbezahlte Karte. Die Aufladung der Karte erfolgt entweder unmittelbar beim Kreditinstitut gegen Bargeld oder, nach Eingabe einer PIN, an speziellen Ladeterminals. Der Karteninhaber k...

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