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NWB AKTUELLES 26/96
Einsatzgelder für Feuerwehrleute und im Rettungsdienst
Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine Möglichkeit sieht, den mit 600 DM/Jahr viel zu niedrigen Freibetrag bei der Besteuerung von Einsatzgeldern für Feuerwehrleute und im Rettungsdienst Tätige auf 3 600 DM/Jahr zu erhöhen, hat der Parlamentarische Staatssekretär Hansgeorg Hauser folgendes geantwortet: Offensichtlich wird damit die Regelung in Abschn. 13 Abs. 4 LStR angesprochen, wonach die aus öffentlichen Kassen gezahlte Aufwandsentschädigung regelmäßig zu einem Drittel, mindestens aber mit 50 DM und höchstens 300 DM monatlich steuerfrei ist. Diese Regelung beruht auf der Annahme, daß den freiwilligen Feuerwehrleuten und den ehrenamtlich im Rettungsdienst Tätigen typischerweise tatsächlich Aufwand in dieser Höhe entsteht. Sollten die steuerfreien Beiträge im Einzelfall zu gering sein, können die tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen und steuerlich berücksichtigt werden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß die freiwilligen Feuerwehrleute oder im Rettungsdienst Tätige typischerweise höhere Aufwendungen haben. Die Bundesregierung sieht daher derzeit keine Möglichkeit für eine abweichende Regelung. Inzwischen...