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NWB AKTUELLES 10/96
Förderung der Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer und Korrektur der Frühverrentungspraxis
I. Förderung der Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer
1. Schaffung einer zeitlich unbefristeten Regelung zur Förderung der Teilzeitbeschäftigung älterer Arbeitnehmer (Altersteilzeitarbeit) nach Vollendung des 55. Lebensjahres; sie ist Grundlage für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die neue Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit.
2. Den Arbeitgebern werden für Arbeitnehmer, die in den nächsten fünf Jahren in die Altersteilzeitarbeit eintreten, aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit folgende Leistungen erstattet:
Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 v. H. des Arbeitsentgelts für die Teilzeitbeschäftigung. (Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, so daß der altersteilzeitarbeitende Arbeitnehmer in der Regel mindestens 70 v. H. seines Vollzeitnettoarbeitsentgelts erhält. Soweit in unteren Lohngruppen 70 v. H. nicht erreicht werden, wird ein entsprechend höherer Aufstockungsbetrag erstattet.)
Aufstockungsbeiträge zur Rentenversicherung auf der Basis von mindestens 90 v. H. des Vollzeitarbeitsentgelts.
Voraussetzungen für die Ersta...