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NWB AKTUELLES 52/95
Neues für Personalbüro und Arbeitnehmer zum
Hinweis:Änderungen im Beitrittsgebiet in Klammern.
I. Rentenversicherung (Arbeitgeber und Angestellte)
1. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 8 000 DM/Monat (6 800 DM/Monat); der Beitragssatz beträgt 19,2 % (19,2 %). In der knappschaftlichen RV beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 9 800 DM/Monat (8 400 DM/Monat); der Beitragssatz beträgt hier 25,5 % (25,5 %).
2. Die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen (sozialversicherungsfrei) beträgt 590 DM/Monat (500 DM/Monat) und ist bis zu dieser Höhe mit 20 % pauschalierungsfähig in der Lohnsteuer. Nach wie vor ist bei nur einmaligem Überschreiten der Entgeltgrenze der Lohnsteuerabzug nach Merkmalen einer dann vorzulegenden Lohnsteuerkarte vorzunehmen.
3. Die Geringverdienergrenze (Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung sind vom ArbG allein zu tragen) verbleibt bei 610 DM/Monat (520 DM/Monat). In der knappschaftlichen RV gelten die Werte 750 DM/Monat (640 DM/Monat).
4. Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen für Rentner gelten auch für 1996: (a) Rente wegen Berufsunfähigkeit: im Rahmen der verbliebenen Erwerbsfähigkeit Hinzuverdienst möglich, un...