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NWB Nr. 49 vom Seite 3915

NWB AKTUELLES 49/95

Steuerliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten auf Dienstreisen

Nach dem ersten Richtlinienentwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 1996 (LStR 1996) muß bei Mahlzeiten, die ein Arbeitnehmer während einer Dienstreise, einer Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten kostenlos erhält, der geldwerte Vorteil mit dem Sachbezugswert angegeben werden. Mit Schreiben v. haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft auf Probleme hingewiesen, die sich aus der Neuregelung bei den Reisekosten ergeben. Da auch der BMF Schwierigkeiten gesehen hat, die sich ergeben, wenn jede Mahlzeit, die ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise erhält, erfaßt werden müßte, ist in den inzwischen bekanntgegebenen LStR 1996 (veröffentlicht als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 224a v. ) dieser Punkt klargestellt worden. Von der Erfassung sind danach nur Mahlzeiten betroffen, die der Arbeitgeber oder auf Veranlassung des Arbeitgebers ein Dritter zur üblichen Beköstigung an die Arbeitnehmer abgibt. Die befürchtete Ausforschung braucht also nicht stattzufinden, weil nur die Mahlzeiten zu erfassen sind, bei deren Gewährung der Arbeitgeber mitgewirkt hat. In diesem Zusammenhang ist der ursp...

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