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NWB AKTUELLES 32/95
Steuerliche Begünstigung der Tätigkeit von ehrenamtlichen Helfern in Sportvereinen
Auf die Fragen, ob ehrenamtlichen Helfern in Sportvereinen ein ähnlicher Status eingeräumt werden kann wie staatlich anerkannten Hilfsorganisationen (DRK, Malteser Hilfsdienst etc.), und ob ehrenamtliche Arbeiten im Sportverein steuerlich begünstigt werden können, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär des BMF Dr. Faltlhauser (BT-Drucks. 13/1786) wie folgt:
Sportvereine sind - ebenso wie Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihre Mitgliedsorganisationen - in der Regel gemeinnützig. Die ehrenamtlichen Helfer in den Sportvereinen und in den Wohlfahrtsorganisationen werden grundsätzlich steuerlich gleichbehandelt.
Soweit es sich um nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder oder Erzieher handelt, sind ihre Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG bis zur Höhe von 2 400 DM im Jahr steuerfrei.
Die Aufwandsentschädigungen von Helfern, die im Dienst oder Auftrag der angesprochenen Wohlfahrtsorganisationen nebenberuflich alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen, sind nach § 3 Nr. 26 EStG ebenfalls bis zur Höhe von 2 400 DM im Jahr steuerfrei.
Diese Tätigkeiten sind mit den Tätigkeiten ehrenamtlicher ...