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NWB AKTUELLES 45/94
Verbesserung des Bestätigungsverfahrens für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Zur Verbesserung des Bestätigungsverfahrens für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, das für alle im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen wichtig ist, erklärte der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Zeitler (BMF-Finanznachrichten 62/94 v. ):
Ab dem wird das Verfahren benutzerfreundlicher. Der Unternehmer erhält vom Bundesamt für Finanzen (BfF) detaillierte Informationen, ob die von ihm nachgefragten Angaben zu seinem Geschäftspartner von dem Mitgliedstaat als zutreffend gemeldet werden, der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt hat. Hiermit wird einer Anregung der Wirtschaft entsprochen.
Während der anfragende Unternehmer bisher nur die Mitteilung erhielt, ob USt-IdNr. bzw. Name und Adresse des Geschäftspartners gültig oder ungültig sind, beziehen sich die Informationen nunmehr auf USt-IdNr., Name, Ort, Postleitzahl, Straße des Kunden.
Die USt-IdNr. dient der zutreffenden Besteuerung innergemeinschaftlicher Umsätze. Durch die Angabe der USt-IdNr. in der Zusammenfassenden Meldung kann die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung des lief...