Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
NWB AKTUELLES 19/94
Neuberechnung der Arbeitslosenhilfe
Die Anrechnung von Einkommen des Ehegatten eines Arbeitslosen bzw. seines Partners in eheähnlicher Gemeinschaft bei der Zahlung von Arbeitslosenhilfe ist ab - in laufenden Fällen ab - gesetzlich neu geregelt worden. Der dem Ehegatten oder Partner aufgrund der Neuregelung verbleibende anrechnungsfreie Betrag (Freibetrag) richtet sich nach der Höhe seines Einkommens. Der Freibetrag entspricht der Höhe der Arbeitslosenhilfe, die der Ehegatte im Falle seiner Arbeitslosigkeit beanspruchen könnte (hypothetische Arbeitslosenhilfe), mindestens jedoch 922 DM im Monat.
Bei der hierdurch notwendig gewordenen Neuberechnung der Ansprüche haben die Arbeitsämter anfänglich im Einklang mit dem Wortlaut des Gesetzes auch in solchen Fällen, in denen das Einkommen des Ehegatten oder Partners in einer Lohnersatzleistung wie Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Krankengeld besteht, den Freibetrag unmittelbar aus dieser Lohnersatzleistung errechnet. Nachdem deutlich geworden war, daß dies in einigen Fällen zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Benachteiligung führen kann, hat die Bundesanstalt für Arbeit die Arbeitsämt...