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NWB AKTUELLES 17/94
Gutachten der Kommission ”Umsatzbesteuerung in Europa nach dem Ursprungslandprinzip ab 1997”
Zur Vorlage des Gutachtens der Kommission ”Umsatzbesteuerung in Europa nach dem Ursprungslandprinzip ab 1997” erklärte der Bundesminister der Finanzen Dr. Theo Waigel (BMF-Finanznachrichten 22/94): Die im März 1993 von mir berufene hochrangige Kommission hatte den Auftrag, ein Konzept für ein endgültiges Besteuerungsverfahren nach dem Ursprungslandprinzip bei der USt und für ein funktionsfähiges Clearing-System zu erstellen. Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:
Die derzeit geltende Übergangsregelung bei der USt ist mit Mehrbelastungen für Wirtschaft und Verwaltung verbunden, die bei einer Besteuerung nach dem Ursprungslandprinzip vermieden werden können. Die deutschen Unternehmen - und anscheinend auch die große Mehrheit der Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft - lehnen deshalb eine Beibehaltung des derzeitigen Übergangssystems über den hinaus selbst unter der Voraussetzung ab, daß offenkundige Mängel dieses Systems beseitigt werden können. Zum muß die derzeitige Übergangsregelung durch eine endgültige Lösung ersetzt werden.
Die Ursprungslandkommission empfiehlt für diese endgültige Lösung, grundsätzlich weiterhin eine Besteuerung am Ort des Umsatzes vorzunehmen, zugleich aber dem Leistungsempfänger in seinem Sitzland den Vorsteuerabzug aus allen Bezügen aus dem Gemeinschaftsgebiet zu ermöglichen. Damit besteht beim Vorsteuerabzug eine völlige Gleichstellung zwischen inländischen Bezügen und solchen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet.