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NWB AKTUELLES 37/93
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots
Mit Schreiben vom an den Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Zeitler bitten die Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft darauf hinzuwirken, daß das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung bei Verletzung des gesellschaftsrechtlichen Wettbewerbsverbots in einem einheitlichen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt wird. Sie weisen darauf hin, daß ein BMF-Schreiben die wichtigsten offenen Zweifelsfragen bei dem Problem der verdeckten Gewinnausschüttung bei Verletzung gesellschaftsrechtlicher Wettbewerbsverbote klären sollte, und der daraufhin veröffentlichte Erlaß vom (BStBl I S. 556) zwar regelt, daß für eine zivilrechtlich wirksame Befreiung vom Wettbewerbsverbot die Aufnahme einer sog. Öffnungsklausel in die Satzung ausreicht, jedoch gleichzeitig gefordert wird, daß auch für einen Geschäftsführer, der nicht beherrschender Gesellschafter ist, der Dispens vom Wettbewerbsverbot in die Satzung aufzunehmen ist.
Die Notwendigkeit, die Befreiung vom Wettbewerbsverbot in die Satzung aufzunehmen, steht im ausdrücklichen Widerspruch zum Wortlaut des BStBl I S. 137