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NWB AKTUELLES 31/93
Einschränkung der Steuerfreiheit bei der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom in der Rechtssache C-74/91 (ABl EG 1992 Nr. C 303 S. 4) festgestellt, daß die bisherige Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG nicht mit Art. 26 Abs. 3 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom (ABl EG 1977 Nr. L 145 S. 1) - 6. EG-Richtlinie - in Einklang steht. Aufgrund der bisherigen Regelung waren Reiseleistungen umsatzsteuerfrei, wenn Reisevorleistungen, d. h. Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugute kommen (§ 25 Abs. 1 Satz 5 UStG), grenzüberschreitende Beförderungen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen oder Beförderungen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen waren, die ausschließlich im Ausland erfolgten.
Der EuGH hat in seinem o. a. Urteil festgestellt, daß Art. 26 der 6. EG-Richtlinie eine Besteuerung der Reiseleistung vorsieht und als einzige ausdrückliche Ausnahme die Steuerbefreiung der Reiseleistung bei Reisevorleistungen zuläßt, die außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erbracht werden. Das Gericht hat außerdem entschieden, daß es auch keine anderen Gründe für eine Beibehaltung der Vorschrift des § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG in der bisherigen Fassung gibt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 171 EWG-Vert...