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NWB AKTUELLES 25/93
Bereinigungsfrist bei der Verwendung von Lebensversicherungen zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen nochmals verlängert
Zur Verlängerung der Frist zur Bereinigung der steuerschädlichen Verwendung von Lebensversicherungen zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen bis zum Jahresende erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Joachim Grünewald: Das Steueränderungsgesetz 1992 hat den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Lebensversicherungen, die Vorsorgezwecken dienen sollen, und die Steuerfreiheit ihrer Erträge von der weiteren Voraussetzung abhängig gemacht, daß die Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen nicht zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen eingesetzt werden. Von diesen Einschränkungen ausgenommen ist die Verwendung solcher Lebensversicherungsansprüche zur unmittelbaren Investitionsfinanzierung insbesondere im Bereich des Eigenheim- und Mietwohnungsbaus, für die Anschaffung und Herstellung von Anlagegütern im betrieblichen Bereich sowie zur Überbrückung kurzzeitiger Liquiditätsengpässe vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zur Klärung zahlreicher Einzelfragen der neuen Regelung ist am eine bun...BStBl 1993 I S. 10