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NWB Nr. 24 vom Seite 2225

NWB AKTUELLES 24/93

Vorerst keine neue Einheitsbewertung des Grundbesitzes

Wie aus dem Bonner Finanzministerium zu hören ist, muß derzeit nicht mit einer Neubewertung des Grundbesitzes gerechnet werden. Es ist auch nicht vorgesehen, die jetzigen Einheitswerte kurzfristig durch differenzierte Zuschläge näher an die Verkehrswerte heranzuführen. Dem Bundesfinanzministerium sind keine Anhaltspunkte bekannt, die dafür sprechen, daß das BVerfG in diesem Jahr über die dort anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Grundvermögens entscheidet. Steuerbürger können daher weiterhin davon ausgehen, daß bei Schenkungen, Erbschaften, aber auch bei der Vermögensbesteuerung die niedrigen Einheitswerte des Grundbesitzes zugrunde gelegt werden (zur Bewertung des Grundvermögens vgl. NWB F. 9 S. 2451 ff.). Auf Beschluß der Finanzminister der Länder wird allerdings zur Zeit geprüft, ob für eine künftige Einheitsbewertung des Grundvermögens ein grundlegend vereinfachtes Verfahren und darüber hinaus für eine Übergangszeit eine differenzierte Zuschlagsregelung gefunden werden kann. Ob und welches Ergebnis diese Prüfung haben wird, ist gegenwärtig nicht absehbar. Noch weniger absehbar ...

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