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NWB AKTUELLES 17/93
Steuerbegünstigung für Einfamilienhäuser in Ostdeutschland bei nachträglichem Erwerb des zugehörigen Grundstücks
Der Bürger kann die Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus nach § 10e EStG für eine im Beitrittsgebiet belegene Wohnung in Anspruch nehmen, wenn er diese Wohnung nach dem hergestellt oder angeschafft hat (§ 57 Abs. 1 EStG). Erwirbt er nachträglich den dazu gehörenden Grund und Boden, so können die hierfür anfallenden, nachträglichen Anschaffungskosten nach Maßgabe des § 10e Abs. 3 Satz 2 EStG zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage einbezogen und so behandelt werden, als wären sie zu Beginn des Abzugszeitraums entstanden. Kann der Steuerpflichtige dagegen für die Wohnung selbst nicht die Steuerbegünstigung nach § 10e EStG beanspruchen, weil er die Wohnung bereits vor dem angeschafft oder hergestellt hat, so sind auch die Anschaffungskosten für den nachträglichen Erwerb des dazu gehörenden Grund und Bodens nach dem nicht nach § 10e EStG begünstigt. Ziel dieser Vorschrift ist es, einen Anreiz zur Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums zu bieten. Fördergegenstand im Rahmen des § 10e EStG ist demnach die Wohnung. Der Gesetzgeber hat sich für die Einbeziehung der hälftigen Grundstückskosten ent...