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NWB AKTUELLES 41/92
Umsatzsteuer für die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. b des StÄndG 1992 vom ist in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG das Wort ”kurzfristige” vor den Worten ”Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen” gestrichen worden. Damit ist die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ohne Rücksicht auf die Vermietungsdauer von der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 UStG ausgenommen. Eine solche Vermietung bleibt jedoch weiterhin steuerfrei, wenn sie als unselbständige Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung - z. B. einer Wohnungsvermietung - zu beurteilen ist.
Die Änderung ist am in Kraft getreten (Art. 40 Abs. 2 Satz 3 des StÄndG 1992). Sie ist folglich auf Vermietungsumsätze anzuwenden, die ab S. 3268 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 4 UStG). Für die Zeit vor dem gilt folgendes (BMF-Finanznachrichten 80/92 v. ):
(1) Ein Unternehmer, der vor dem Plätze für das Abstellen von Fahrzeugen nicht kurzfristig vermietet hat, kann sich unmittelbar auf Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 2 der 6. EG-Richtlinie berufen, wenn die Umsatzsteuerpflicht dieser Vermietungsumsätze wegen des damit verbundenen Rechts ...