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Einkommensteuer; | Erträge aus überbetrieblicher Maschinenverwendung (§ 13a EStG)
Erträge, die aus überbetrieblicher Maschinenverwendung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft erzielt werden, sind bei der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zu untergliedern in Erträge aus entgeltlicher Überlassung von Maschinen und Erträge aus entgeltlicher Arbeitsleistung (Lohnanteil). Bei der Überlassung von Maschinen kann regelmäßig von einem Überbestand an Betriebsmitteln ausgegangen werden. Da aber ein solcher Überbestand nach § 41 BewG bei der Einheitsbewertung berücksichtigt werden kann, sind Erträge aus Maschinenüberlassung stets mit dem Grundbetrag nach § 13a Abs.4 EStG abgegolten. Bei entgeltlichen überbetrieblichen Arbeitsleistungen handelt es sich grds. um Betriebsvorgänge, die durch einen Gewinnzuschlag nach § 13a Abs.8 Nr.3 EStG zu berücksichtigen sind. Für die Ermittlung des Gewinnzuschlags gilt folgendes: (1) Werden die Arbeits...