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NWB AKTUELLES 39/92
Einschränkungen bei Zahnersatz ab
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch verabschiedet. In Art. 1 Nr. 5 und 6 des 3. Änderungsgesetzes ist vorgesehen, die kieferorthopädische Behandlung auf Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sowie den Zuschuß bei Zahnersatz auf die Regelleistungen zu begrenzen. Nach den Überleitungsvorschriften haben danach Versicherte, deren ärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz oder Zahnkronen vor dem begonnen hat, Anspruch auf Übernahme der Kosten der zahnärztlichen Behandlung und der Kosten für zahntechnische Leistungen in der Höhe, wie sie das am geltende Recht vorsieht, wenn die Krankenkasse vor dem über den Anspruch bereits schriftlich entschieden hat. Diese Regelung gilt auch für die Versorgung mit kieferorthopädischen Leistungen bei Erwachsenen (Art. 5 §§ 1 und 2). Es ist davon auszugehen, daß diese Regelung das Gesetzgebungsverfahren ohne Änderung passiert. Dies bedeutet, daß die nach dem erteilten Kostenzusagen über die Versorgung mit Zahnersatz oder für kieferorthopädische Behandlung nur noch bis zum nach dem derzeit geltenden Recht abgewickelt w...