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NWB AKTUELLES 19/92
Bewährungsaufstieg bei Einsatz in der Steuerverwaltung des Beitrittsgebiets
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vorgelegt, mit dem die Entscheidung über Rückkehr oder Versetzung der z. Z. im Wege der Verwaltungshilfe in die neuen Bundesländer abgeordneten Beamtinnen und Beamte erleichtert werden soll. Außerdem sollen weitere Steuerbeamte zu einem Wechsel in die neuen Bundesländer motiviert und durch eine kurzfristige Übergangsregelung zu einer raschen Entscheidung angeregt werden. Für den Fall, daß sich geeignete Steuerbeamte des mittleren Dienstes in ein neues Bundesland versetzen lassen und dieses Land die entsprechenden landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, wird eine Übernahme in die Laufbahn des gehobenen Dienstes auch dann ermöglicht, wenn die Mindestaltersgrenze (45 Jahre) und das Spitzenamt der Laufbahn noch nicht erreicht sind; außerdem wird die Bewährungszeit in der neuen Laufbahn von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Auf eine Mindestaltersgrenze wurde verzichtet. Beamte, die nach der Übernahme mindestens fünf Jahre im Beitrittsgebiet in der Laufbahn des gehobenen Dienstes tätig waren und das 45. Leben...