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NWB AKTUELLES 11/92
Referentenentwurf zum Zinsabschlaggesetz
Nach dem Referentenentwurf vom zum Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) sollen Zinsen auf Kapitalforderungen ab mit einem Abschlag von 25 v. H. versteuert werden. Weiter sieht der Entwurf eine Verzehnfachung des Sparerfreibetrags von 600 DM auf 6 000 DM für Ledige und von 1 200 DM auf 12 000 DM für Verheiratete vor. Der Zinsabschlag soll durch die Stelle einbehalten werden, die die Zinsen auszahlt. Den Freibetrag können Sparer geltend machen, indem sie ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser Freistellungsauftrag kann auf mehrere Konten aufgeteilt werden. Weiter sieht der Entwurf vor, daß Zinszahlungen an Steuerausländer vom Steuerabzug ausgenommen werden sollen. Von der Besteuerung sollen ausgenommen bleiben Sichteinlagen (Girokonten) mit einer Verzinsung von nicht mehr als 1 v. H., Bausparzinsen, wenn der Gläubiger eine Arbeitnehmer-Sparzulage oder eine Wohnungsbauprämie erhält oder die Verzinsung nicht mehr als 1 v. H. beträgt. Parallel zur Erhöhung des Sparerfreibetrags soll der vermögensteuerliche Freibetrag auf das zugrunde liegende Kapitalvermögen auf 100 000 DM für Ledige u...