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NWB AKTUELLES 3/91
Schutz durch Gebäudefeuerversicherung für Mieter
Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom - IV ZR 342/88 mit der Frage befaßt, inwieweit der Mieter oder Pächter eines feuerversicherten Gebäudes über § 67 VVG vom Versicherer für Schäden in Anspruch genommen werden können, die sie fahrlässig verursacht haben. In dem zu entscheidenden Fall hatten die Vertragsparteien des Pachtvertrags vereinbart, daß der Verpächter verpflichtet sein sollte, auf seine Kosten u. a. eine Feuerversicherung abzuschließen, die Mehrkosten, die sich hinsichtlich der Versicherungsprämie aus dem speziellen Betrieb des Pächters ergeben würden, aber vom Pächter zu erstatten seien. Außerdem hatten die Parteien des Pachtvertrags vereinbart, daß Schadenersatzansprüche des Verpächters auf Fälle nachgewiesenen Vorsatzes oder nachgewiesener grober Fahrlässigkeit beschränkt sein sollten.
Aufgrund dieser zulässigen Haftungsbeschränkung war im konkret zu entscheidenden Fall klar, daß mangels Nachweises eines hinreichend qualifzierten Verschuldens eine Inanspruchnahme des Pächters über § 67 VVG durch den Versicherer scheitern mußte.
Unabhängig von den besonderen Umständen dieses Einzelfalls hat das Gericht in seiner Ents...