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NWB AKTUELLES 15/91
Änderungen in der Sozialversicherung zum
Am traten zwei wichtige Gesetze im Sozialversicherungsbereich in Kraft, die beide ihre Ursache in der Entwicklung im Osten Deutschlands haben. Zu erwähnen ist zunächst das Gesetz zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab von bisher 4,3 Prozent auf 6,8 Prozent angehoben. Die Anhebung um 2,5 Prozentpunkte wird damit begründet, daß der offensive Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, insbesondere im Gebiet der neuen fünf Bundesländer und der soziale Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit erhebliche Finanzmittel erfordern. Der Beitragssatz von 6,8 Prozent wird auf die Zeit bis zum beschränkt. Nach der Begründung zum Gesetzentwurf (BT-Drucks. 12/56) wird in den Folgejahren mit abnehmenden Defiziten aufgrund der verbesserten Arbeitsmarktlage gerechnet und deshalb der Beitragssatz ab um 0,5 Prozentpunkte auf 6,3 v. H. abgesenkt. Ausgehend von der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6 500 DM (1991) - neue Bundesländer 3 000 DM - beträgt der Höchstbeitrag in der A...