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NWB Nr. 14 vom Seite 1004

NWB AKTUELLES 14/91

Wiederanhebung der Kraftfahrzeugsteuer für schwere Nutzfahrzeuge

Die Bundesregierung hat am eine Verordnung zur Aufhebung von kraftfahrzeugsteuerlichen Sondervorschriften beschlossen (s. BR-Drucks. 137/91). Mit Wirkung vom wird die Absenkung der Kraftfahrzeugsteuertarife rückgängig gemacht, die am im Zusammenhang mit der zunächst vorgesehenen Straßenbenutzungsgebühr in Kraft getreten war. Die Steuer für Kraftfahrzeuge mit über 16 t Gesamtgewicht und für Anhänger mit mehr als 2,6 t Gesamtgewicht wird wieder auf den Stand vom angehoben. Für einen Lastzug von 34 t Gesamtgewicht (16 t Zugfahrzeug, 18 t Anhänger) erhöht sich die Steuer damit ab sofort von 3 707 DM auf insgesamt 8 144 DM jährlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates (BMF-Finanznachrichten Nr. 12/91).

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