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Erbschaftsteuer; | Kontrollmitteilung für die Steuerakten des Schenkers (§ 33 ErbStG)
Nach dem Erl. v. - B/V - 778/88 - S 3900 A (NWB DokSt Erl. F.10 §§ 1-9 ErbStG Rz.4/88) soll bei Schenkungen von Kapitalvermögen im stl. Wert von mehr als 50 000 DM auch das Wohnsitz-FA des Schenkers eine Kontrollmitteilung erhalten. Die Erfahrungen in der Praxis haben gezeigt, daß eine generelle Kontrolle in diesen Fällen nicht geboten ist. Der Erl. v. (a.a.O.) wird deshalb aufgehoben. Es bleibt dem für die SchenkSt zuständigen FA bzw. dem Wohnsitz-FA des Beschenkten allerdings unbenommen, in Einzelfällen, wenn zum Beispiel die Schenkung nicht angezeigt, sondern im Rahmen einer Außenprüfung oder Fahndung aufgedeckt worden ist, Kontrollmitteilungen für das Wohnsitz-FA des Schenkers zu fertigen ( B/V - 762/89 - S 3900 A).