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Umsatzsteuer | Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG
Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen deshalb nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt laut eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt.
Der BFH erachtete die Gestaltung zur gezielten Erreichung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG für Umsätze an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Leistungsempfänger, die eine Steuerberatungs-GmbH vorgenommen hatte, für missbräuchlich. Die Gestaltung bestand – vereinfacht dargestellt – darin, dass Buchführungsleistungen, welche die Klägerin zunächst selbst erbrachte, auf sechs GmbH & Co. KGs verteilt wurden, an de...