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Vermögensteuer; | Steuerbefreiung für Vermietungsgenossenschaften (§ 3 VStG)
Betragen die Einnahmen einer (eines) nach § 3 Abs.1 Nr.13 VStG i.d.F. des StRG 1990 vermögensteuerfreien Vermietungsgenossenschaft (Vermietungsvereins) aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten nicht mehr als 10 v.H. der gesamten Einnahmen, so ist die Vermietungsgenossenschaft (der Vermietungsverein) hinsichtlich der nichtbegünstigten Tätigkeiten steuerpflichtig; im übrigen bleibt die Steuerfreiheit erhalten. Die nichtbegünstigten Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Gewerbebetrieb, der zur VSt herangezogen wird. Soweit nur ein Teil einer bewerteten wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes, dessen Einheitswert bisher allein der GrSt zugrunde gelegt worden ist, den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen ist (z.B. zur gewerblichen Nutzung überlassene Räume, Nichtmitgliedern überlassene Wohnungen), hat das L...