Grunderwerbsteuer | Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG (BMF)
Das BMF hat die gleich lautenden
Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6
GrEStG bekannt gegeben (.
In dem 26-seitigen Schreiben geht es um folgende Punkte:
Allgemeines
Gesamthand
Anteil am Vermögen
Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG in den Fällen der § 1 Absatz 2a, Absatz 3 und Absatz 3a GrEStG
Verhältnis zu den übrigen Steuervergünstigungen
Fünfjährige Behaltensfrist
Versagung der Steuervergünstigung nach § 5 Absatz 3 bzw. nach § 6 Absatz 3 Satz 2 GrEStG
Anzeigepflicht der Beteiligten nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 GrEStG
Verfahrensrechtliche Folgen
Zeitlicher Anwendungsbereich
Der Erlass ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Die gleich lautenden Erlasse sind
auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
WAAAH-01266