Einkommensteuer | Reisekosten ab (BMF)
Das BMF hat die Pauschbeträge für
Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und
betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab
bekannt gemacht ().
Hierzu wird Folgendes ausgeführt:
Die Änderungen gegenüber der Übersicht ab sind durch Fettdruck gekennzeichnet.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname. Zur Vereinfachung werden die Länder Mikronesien, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname mit den entsprechenden Werten weiterhin in der Übersicht aufgeführt.
Das Schreiben inklusive Übersicht
ist auf der
Homepage des BMF
veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die Datenbank erfolgt in
Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
CAAAH-01264