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BMF | Verlängerung der Übergangsfrist für Direktlieferungen über Konsignationslager
In seinem Schreiben v. hatte das BMF die Rechtsprechung des BFH zu Direktlieferungen über Konsignationslager in den UStAE überführt. Darin wurde für die Anwendung der alten Rechtslage zunächst eine Übergangsregelung bis zum gewährt, die bald darauf mit Schreiben v. auf den verlängert wurde. Mit einem neuen Schreiben wurde die Frist nun erneut – auf den – verlängert, so dass die Übergangsregelung zeitlich nun an die (voraussichtliche) Umsetzung einer harmonisierten Regelung zur Direktlieferung über Konsignationslager (im Rahmen der „Quick Fixes“) anschließen dürfte.
In einem Schreiben [i]Übergangsregelung Konsignationslager wurde erneut verlängertan zwei Verbände v. hat sich das BMF auf eine Anfrage zu Beschickungen EU-ausländischer Konsignationslage...