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Umsatzsteuer | Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauträgern
Bauträger können ohne weitere Voraussetzungen vom Finanzamt die Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG verlangen und haben damit Anspruch auf Minderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für Zeiträume bis einschließlich 2013.
Nach dem BFH darf das Finanzamt nicht verlangen, dass der Bauträger die Umsatzsteuer zunächst an den leistenden Bauunternehmer nachzahlt oder dass dem Finanzamt eine Aufrechnungsmöglichkeit verschafft wird:S. 1086
[i]Nachzahlung der USt an leistenden Bauunternehmer nicht erforderlichZwar ist für eine wirksame Berichtigung der Umsatzsteuer nach § 14c, § 17 Abs. 1 UStG grundsätzlich erforderlich, dass der Unternehmer die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zunächst an seinen Vertragspartner zurückzahlt. Die Grundsätze des § 17 UStG sind bei § 13b UStG aber nicht zu beachten.
[i]Aufrechnungslage muss nicht hergestellt werdenDie Begründung einer A...