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Steuerrecht | Abzug von Refinanzierungszinsen bei Forderungsverzicht
Ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber seiner GmbH auf eine fremdfinanzierte Forderung gegen Besserungsschein verzichtet, kann seine Schuldzinsen grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.S. 1084
[i]Keine Absicht mehr, Zinsen zu erzielenZwar ist bei GmbH-Gesellschaftern, die mit mindestens 10 % beteiligt sind, ein Werbungskostenabzug nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG möglich. Für einen Werbungskostenabzug fehlt es aber infolge des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein nun an der Einnahmenerzielungsabsicht.
[i]Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens In Betracht kommt allerdings die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG, wenn der GmbH-Gesellschafter mit mindestens 25 % beteiligt ist oder aber beruflich für die GmbH tätig und mit mindestens 1 % beteiligt ist. Denn der Gesellschafter hat weiterhin noch die Absicht, [i]Gesellschafter will noch Dividenden erzielenDividenden zu erzielen. Im Rahmen des Tei...