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STFAN Nr. 12 vom Seite 27

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer; Leverkusen

An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.

Urteil des Monats

Abzug einer bis zum 10.01. geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Die Klägerin ermittelt ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ohne Dauerfristverlängerung.

Sie leistete die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2014 i. H. v. 6.859 € durch Banküberweisung, ihr Konto wurde am (Donnerstag) belastet. Die Klägerin machte diese Zahlung als Betriebsausgabe im Rahmen ihrer Gewinnermittlung für das Jahr 2014 geltend.

Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug, da die Zahlung dem Jahr 2015 zuzurechnen sei.

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen würden grundsätzlich in dem Kalenderjahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erfasst, in dem sie entstanden seien, sofern sie innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet worden seien. Innerhalb dieses Zeitraums müssten die Zahlungen sowohl fällig als auch geleistet worden sein.

Im vorliegenden Fall liege der gesetzliche Fälligkeitstermin () nicht innerhalb „kurzer Zeit...