Ermäßigter Steuersatz bei der Erstellung von digitalen
Bewerberprofilen für Arbeitsuchende
Leitsatz
Bei den Einzeldienstleistungen eines Unternehmens zur Erstellung eines digitalen Bewerberprofils (digitales Textprofil, digitales
Videoprofil, Onlinesupport, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten nach dem Urhebergesetz) handelt es sich um
eine einheitliche Leistung.
Die Umsätze aus der Erstellung eines digitalen Bewerberprofils unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urhebergesetz ergeben, unterliegen nur dann dem
ermäßigten Steuersatz, wenn die Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung
ist.
Die Erstellung eines professionellen digitalen Bewerberprofils stellt keine journalistische Tätigkeit im Sinne des Abschnitt
12.7 Abs. 9 und 10 UStAE dar.
Das Fehlen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Bescheide impliziert das Nichtvorliegen einer unbilligen
Härte.
Fundstelle(n): YAAAH-01086
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Beschluss v. 10.08.2018 - 6 V 313/18
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