Online-Nachricht - Donnerstag, 29.11.2018

Grundsteuer | Modelle zur Grundsteuer-Reform vorgestellt (FinMin)

Am Vortag der Finanzministerkonferenz hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz zwei Modelle zur Reform der Grundsteuer vorgestellt. Hierüber informiert das rheinland-pfälzische Ministerium für Finanzen.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im April über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer sein Urteil verkündet. Im Kern wurde in den 3 Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs und in den 2 Verfassungsbeschwerden der Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG geltend gemacht und damit über die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Einheitsbewertung geurteilt. Bundestag und Bundesrat müssen laut BVerfG-Urteil die Berechnung der Steuer bis zum neu regeln, danach bleiben fünf Jahre Zeit, also bis zum , um die neue Besteuerung umzusetzen.

Nun hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz zwei Modelle zur Grundsteuerreform präsentiert:

  • Ein vom BMF favorisierter Vorschlag sieht vor, die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die künftige Grundsteuer auf fünf Größen aufzubauen: der Nettokaltmiete, der Grundstücksfläche, der Wohnfläche, des Baujahres und dem Bodenrichtwert. Das Modell verfolgt den Zweck, die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer am Verkehrswert zu orientieren und folgt damit den Vorgaben des BVerfG-Urteils.

  • Das zweite Modell orientiert sich wertunabhängig an der Fläche eines Grundstücks sowie der Bruttogrundfläche der aufstehenden Gebäude. Hierzu bedürfte es einer verfassungsrechtlichen Änderung.

Quelle: Rheinland-Pfälzisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. (Ls)

Nachricht aktualisiert am : Inzwischen hat sich auch das BMF ausführlich zum Thema geäußert. Lesen Sie hierzu die Meldung des BMF v. 29.11.2018.

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-00918