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NWB-EV Nr. 12 vom Seite 415

Typische Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Fehler sind menschlich, aber (zum Teil) vermeidbar

Peter F. Betz

Vermeidbare Fehler in der Bearbeitung pflichtteilsrechtlicher Mandate sind nicht nur ärgerlich, sondern können zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Umso wichtiger ist es, Mandanten umfassend über die möglichen Risiken aufzuklären. (Fast) noch wesentlicher ist die konsequente Dokumentation dieser Hinweise.

Kernaussagen
  • Ungenauer Vortrag und bloße Verweise auf Anlagen bei Verfahren vor Gericht können zu erheblichen Problemen führen.

  • Um im Pflichtteilsprozess Haftungssituationen weitestgehend zu reduzieren, ist es notwendig, sämtliche möglichen Ansprüche des Mandanten zu prüfen und die wirklichen Wünsche des Mandanten zu ermitteln.

I. Allgemeine Haftungssituationen

1. Wille des Mandanten

Geht es um den Willen des Mandaten, ist immer zu beachten, dass dieser Laie ist. D. h. auch wenn er einen Willen äußert, z. B. Beantragung des Erbscheins, ist zu ergründen, ob die Beantragung des Erbscheins zu dem Ergebnis führen würde, das der Mandant beabsichtigt oder ob er, aufgrund eines „gesunden Halbwissens“ etwas fordert, dessen Auswirkungen er nicht absehen kann bzw. die er nicht beabsichtigt hat. Dem Mandanten ist das „Für und Wider“ s...

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