Sozialrecht | Paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am
das
Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Danach zahlen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der
Zusatzbeiträge ab wieder je zur Hälfte.
Hierzu führt der Bundesrat weiter aus:
Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 €.
Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster, ihre Reserven abzubauen. So dürfen ihre Rücklagen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Tun sie das, ist es den Krankenkassen untersagt, ihre Zusatzbeiträge anzuheben.
Ab 2020 sollen außerdem Abbaumechanismen greifen, um Überschüsse stufenweise für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen zu nutzen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und zu weiten Teilen am Tag darauf in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. (il)
Fundstelle(n):
BAAAH-00463