Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der
Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG
für Stichtage ab berechnet wird ().
Hintergrund: Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden.
Das Schreiben ist auf der
Homepage
des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die
NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
RAAAH-00261