Online-Nachricht - Donnerstag, 22.11.2018
Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der
Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG
für Stichtage ab berechnet wird ().
Hintergrund: Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der
Homepage
des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die
NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
RAAAH-00261