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Einkommensteuer | Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. (2) Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
Der Senat [i]Siehe auch die BFH-Urteile v. 20.7.2018 - IX R 6/15 NWB DAAAH-00043 und IX R 7/15 NWB NAAAH-00044, nv hat seine Rechtsprechung bestätigt, der zufolge (a) nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts nur noch offene und verdeckte Einlagen in das Gesellschafts...