Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) Kommentar
1. Aufl. 2019
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Grusswort
„BEPS” und die damit einhergehende Initiative der OECD sind seit geraumer Zeit in aller Munde. Und alle Welt wartet auf die Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive, der „ATAD”, in das nationale Recht. Diese Umsetzung ist geboten, nachdem die Mitgliedstaaten sich mit der Richtlinie für einen BEPS-konformen, abgestimmten Rechtsrahmen zur Bekämpfung missbräuchlichen „steuerinduzierten” Verhaltens entschlossen und dafür die „Korsettstangen” gesetzt haben. Erklärtermaßen handelt es sich hierbei um den verbindlichen Mindeststandard. Nationale Verschärfungen sind also nicht ausgeschlossen.
Das neue Werk zur ATAD hilft, die Maßnahmen zu verstehen, in den „großen Linien” ebenso wie im Detail. Es hilft dem Regelungsgeber, die richtigen Entscheidungen bei der Umsetzung zu treffen. Das ist nicht zu spät. Zwar soll die Umsetzung im Kern spätestens zum erfolgen und vom anzuwenden sein. Nur für die Wegzugsbesteuerung und die Anti-Hybrid-Regelungen erweitert sich die Frist bis zum , und die Zinsschrankenregelung kann in Mitgliedstaaten, welche bereits über vergleichbare nationale Vorschriften verfügen, bis spätestens zum umgesetzt werden. Momentan sieht es jedoch in Deutschland so aus, dass ...