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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 02 | Einkunftserzielungsabsicht: Überschussprognose bei nicht auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Die OFD Frankfurt/M. hat auf ein Urteil des FG Düsseldorf hingewiesen. Danach stellt eine auf 10 Jahre befristete entgeltliche Überlassung einer Wohnung aufgrund eines den Eltern des Vermieters eingeräumten lebenslangen Wohnungsrechts, das nach dem Ablauf dieser Frist unentgeltlich ausgeübt werden kann, keine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit dar. Durch die unentgeltliche Überlassung nach Ablauf von 10 Jahren wird die steuerlich relevante Einnahmeerzielung endgültig beendet.

Zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möchten wir Sie auf eine aktuelle Verfügung der OFD Frankfurt am Main aufmerksam machen.

Als Steuerfachmann wissen Sie: Wer dauerhaft eine ganz normale Wohnung vermietet, der hat nichts zu befürchten. Die Einkunftserzielungsabsicht wird von der Finanzverwaltung unterstellt. Liebhaberei ist dann kein Thema. Anders sieht es aber aus, wenn die Vermietung nicht auf Dauer angelegt ist. Das wichtigste Beispiel hierfür ist die befristete Vermietung. Dann verlangt der Fiskus eine Prognoserechnung.

Die OFD aus Frankfurt verweist hierzu auf ein Urteil des FG Düsseldorf, das es in sich hat. Bevor wir uns den...

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