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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 15 | Schenkungsteuer: Keine Zusammenrechnung bei Übertragungen durch mehrere Urkunden am selben Tag

Überträgt ein Vater an seinen Sohn am selben Tag Anteile an drei Kapitalgesellschaften, die weder rechtlich noch wirtschaftlich miteinander verflochten sind, liegt nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Münster kein einheitlicher Schenkungswille vor mit der Folge, dass jede Schenkung hinsichtlich des Verschonungsabschlags für sich zu beurteilen ist. Die Revision hat das FG nicht zugelassen. Ob ein einheitlicher Schenkungswille vorliegt, sei eine Frage des Einzelfalls.

Ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Münster zur Schenkungsteuer ist auf jeden Fall eine Erwähnung wert. – Schildern Sie uns doch bitte zum Einstieg den Streitfall.

Gerne. – Ein Vater schenkte seinem Sohn am selben Tag mit drei notariellen Urkunden Anteile an drei GmbHs . Diese waren weder rechtlich noch wirtschaftlich miteinander verflochten. Die erste GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Vater war, vertreibt Bauelemente für Dächer und Fassaden, die zweite produziert Abdeckungen für Förderbänder und die dritte Gesellschaft baut Hochregallager. Lediglich zwischen zwei dieser Gesellschaften bestehen in geringfügigem Umfang Lieferbeziehungen. Bei den beiden letztgenannten Gesellschaften ha...

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