Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Köln | Rechtschutzbedürfnis für Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention
Haben sich zwei Staaten im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach einem DBA auf eine Lösung zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung verständigt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis auf Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach der EU-Schiedskonvention, auch wenn die Umsetzung der gefundenen Lösung der beteiligten Staaten an der Zustimmung des betroffenen Steuerpflichtigen scheiterte.
Die Klägerin, eine in Deutschland ansässige GmbH, hatte Geschäftsbeziehungen mit ihrer in Frankreich ansässigen Schwestergesellschaft. Nach der Feststellung von vGA in den Jahren 2004 bis 2006 durch [i]Hier bestand Einvernehmen und daher kein Anspruch auf Einleitung eines Verfahrens nach Art. 6 der EU-Schiedskonvention die deutsche Finanzverwaltung beantragte die Klägerin die Durchführung eines Verständigungsverfahrens nach dem DBA Frankreich. Die deutsche traf mit der französischen Finanzverwaltung eine Vereinba...