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Die Umsetzung von BEPS in Ungarn
Praktische Fragen u. a. zum CbC Reporting und zur Zinsschrankenregelung ab 2019
Im Rahmen des BEPS-Projekts veröffentlichte die OECD im Jahr 2015 die 15 Aktionspunkte zur Verhinderung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen. Einige der BEPS-Ergebnisse hat die Europäische Union durch Richtlinien für die Mitgliedstaaten umgesetzt. Ungarn, als Mitglied der OECD und der EU, folgt diesen Empfehlungen bzw. verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen seit 2015. Im Nachfolgenden soll der Stand der Umsetzung im Jahr 2018 zusammenfassend dargestellt werden, wobei zuerst auf die bereits umgesetzten Maßnahmen eingegangen wird.
Ungarn hat bis zum Oktober 2018 einen großen Teil der von der OECD vorgeschlagenen BEPS-Maßnahmen, welche auch durch die EU verpflichtend vorgeschrieben wurden, bereits in nationales Recht umgesetzt.
Ein weiterer Teil wurde in den Gesetzentwurf über Steueränderungen für 2019 im Oktober aufgenommen und wird voraussichtlich Ende November 2018 verabschiedet werden.
Für die ungarische Finanzverwaltung werden nun die ersten Ergebnisse aus dem automatischen Informationsaustausch hervorgehen und können zur Verbesserung der Steuermoral bzw. zur Vermeidung von schädlichen Steuerpraktiken beitragen.