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Hinzurechnungsbesteuerung nach der Anti-Tax-Avoidance Directive
Möglichkeiten der Auslegung des Passivkatalogs in Art. 7 Abs. 2 Buchst. a ATAD
Nachstehende Überlegungen greifen in der Literatur bisher noch nicht diskutierte Zweifelsfragen zum Regelungsumfang des Passivkatalogs der Hinzurechnungsbesteuerung nach der ATAD (RL (EU) 2016/1164 v. ) auf. Dabei soll an dieser Stelle nicht darauf eingegangen werden, ob und inwieweit der Aktivitätskatalog des AStG mit dem [i]Hagemann/Kahlenberg, Anti-Tax-Avoidance Directive (ATAD) Kommentar, NWB Verlag, 2019, ISBN 978-3-482-67231-6Ansatz der ATAD, lediglich passive Einkünfte einzeln zu definieren, vereinbar ist. An dieser Stelle geht es vielmehr um die Auslegung der einzelnen Tatbestände des Passivkatalogs selbst. Diese Tatbestände werfen, teilweise aufgrund ihrer Unbestimmtheit, teilweise aufgrund des Regelungsinhalts, eine Vielzahl von Fragen auf. Eine ausführliche Kommentierung der Autoren mit Blick auf die Art. 7 und 8 der ATAD erscheint demnächst im NWB Verlag.
Der Passivkatalog der ATAD ist teilweise überschießend und unbestimmt.
Den EU-Mitgliedstaaten bleibt vor dem Hintergrund des Mindeststandards ein weitreichender Umsetzungsspielraum.
Die nationale Umsetzung in Deutschland sollte die zwingenden Vorgaben der ATAD einerseits und die Attraktivität des Steuerstandorts Deutschland andererseits sorgfältig abwägen.
I. Überblick
Die [i]Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung sind in Art. 7 und 8 ATAD enthaltenATAD enthält in den Artikeln 7 und 8 Regelungen zur Besteuerung der Einkünfte auslän...