Umsätze im Zusammenhang mit der Herstellung
und dem Verkauf von Futtermitteln - allgemeiner oder ermäßigter
Umsatzsteuersatz?
Leitsatz
Mahlt
und mischt ein Unternehmer von Bauern bereitgestelltes Getreide
und gibt dabei nach Wunsch des Kunden von ihm selbst beschafftes
Futteröl zur Nährstoffanreicherung und/oder Mineralfutter hinzu,
erbringt er keine einheitliche Leistung, sondern zwei getrennte
Leistungen, von denen die Lieferung von Futteröl und/oder Mineralfutter
dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 2066 Nr. 24 KÖSDI 2019 S. 21071 Nr. 1 GAAAG-99768
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.10.2018 - 2 K 703/18
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