Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sog. passiven Entstrickung Folgendes:
1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt
Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG, § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 Abs. 1 KStG oder gleichlautender Vorschriften
setzt keine Handlung des Stpfl. voraus. Er kann
unabhängig von einer Handlung des Stpfl. durch eine Änderung der rechtlichen Ausgangssituation ausgelöst werden – sog. passive Entstrickung; z. B. infolge der erstmaligen Anwendbarkeit eines erstmals abgeschlossenen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommens, welches eine mit Art. 13 Abs. 4 OECD-Musterabkommen vergleichbare Regelung enthält.
In diesen Fällen treten die Rechtsfolgen der E...BGBl 2012 II S. 1403BStBl 2012 I 2015BGBl 2012 II S. 18BStBl 2013 I S. 349