Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Dokumentation der Arbeitsbereitschaft
Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren ( NWB CAAAG-98699).
Das LAG Berlin-Brandenburg bejaht einen Anspruch des Taxifahrers auf den Mindestlohn auch für Standzeiten ohne Betätigung der Signaltaste, weil es sich bei den Standzeiten um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten handelt. Das unterbliebene Betätigen des Signalknopfes stehe der Vergütungspflicht nicht entgegen. Die Weisung, einen solchen Signalknopf zur Bestätigung der Arbeitsbereitschaft alle drei Minuten zu drücken, sei nicht durch berechtigte Interessen des...