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Zur Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit
Kann das FA aufgrund des konkreten Zahlungsverhaltens und der sonstigen Umstände auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit der OHG schließen, ist damit nicht per se auch seine Kenntnis von der „privaten“ wirtschaftlichen Situation ihres Gesellschafters im Hinblick auf eine diesen ebenso betreffende Zahlungsunfähigkeit indiziert (OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 4 U 159/17).
(1) Das Gericht stellt klar, dass das Zahlungsverhalten der OHG zwar durchaus Schlüsse auch auf die wirtschaftliche Situation ihrer Gesellschafter zulassen kann. Zwingend sei eine solche Ableitung allerdings nicht. Deshalb bedürfe es hierzu weiterer Konkretisierung zur Kenntnis des FA durch den Insolvenzverwalter, wenn seine Anfechtung (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO a. F., § 133 InsO) erfolgreich sein soll.
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